Produkt zum Begriff Erbracht:
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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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GmbH-Geschäftsführer-Vergütung (Prühs, Hagen)
GmbH-Geschäftsführer-Vergütung , 100 Steuertipps zu den wichtigsten Vergütungsformen für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20190805, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: GmbH-Steuerpraxis-Ratgeber#22#, Autoren: Prühs, Hagen, Auflage: 19005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 223, Keyword: Vergütung, Fachschema: Abgabe - Abgabenordnung - AO~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz, Fachkategorie: Steuer- und Abgabenrecht, Thema: Optimieren, Fachkategorie: Persönliche Finanzen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Vsrw - Verlag, Verlag: VSRW-Verlag Dr. Hagen Prhs GmbH, Breite: 149, Höhe: 13, Gewicht: 417, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783936623529 9783936623222 9783923763573 9783923763146, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2220730
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Haarmeyer, Hans: Vergütung in Krise, Sanierung und Insolvenz
Vergütung in Krise, Sanierung und Insolvenz , Zum Werk Mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten der InsO liegt die erste empirische Untersuchung zur Praxis des Vergütungsrechts vor und zeigt massive Mängel auf. Als erster Kommentar basiert die 7. Auflage dieses Standardkommentars auf diesen empirischen Erkenntnissen und bringt sie in einen systematischen Zusammenhang. Zugleich werden erstmals in der 7. Auflage alle Vergütungsarten rund um Krise, Sanierung und Insolvenz in einer Kommentierung zusammengefasst, zeigt Verbindungslinien auf und gibt erstmals Maßgaben für die Praxis. Die vollständig neu bearbeitete 7. Auflage bringt das gesamte Vergütungsrecht in Krise, Sanierung und Insolvenz auf den aktuellen Stand des Jahres 2022/2023. Vorteile auf einen Blick Kommentierung aller Vergütungsarten für Beratung, Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzverwaltung Vergütungsrechtlicher Leitfaden für GmbH-Geschäftsführerinnen und GmbH-Geschäftsführer in der Krise systematische Rechtsprechungsübersichten ausführliche Prüfkriterien für Vergütungsanträge Prüfungsleitfäden für Gläubigerinnen und Gläubiger und die Unternehmensberatung wirtschaftliche Betrachtung professioneller Krisen- und Insolvenzverwaltung Zur Neuauflage Die 7. Auflage ist die erste Kommentierung aller vergütungsrechtlichen Tätigkeiten rund um Krise, Sanierung und Insolvenzverwaltung und damit ein unverzichtbarer Ratgeber für Unternehmensberatung, Sanierung und Insolvenzverwaltung. Auf dem Stand des Jahres 2023 kommentiert er die Vergütungen nach der InsO, dem StaRUG, des JVEG für Sachverständige sowie erstmals auch die vergütungsrechtlichen Regelungen im Aktien- und GmbH-Recht. Der Haarmeyer/Mock gehört zu den bei den meisten Insolvenzgerichten in Deutschland genutzten Kommentaren. Zielgruppe Für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Richterschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gläubigervertreterinnen und Gläubigervertreter, Rechtsanwaltschaft, Banken, beratende Berufe und Insolvenzbetroffene. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Was bedeutet "erbracht" in dem Satz "Die Dienstleistungen wurden erbracht"?
In diesem Kontext bedeutet "erbracht", dass die Dienstleistungen erfüllt, erledigt oder erbracht wurden. Es bezieht sich darauf, dass die Dienstleistungen erfolgreich erbracht wurden und somit abgeschlossen sind.
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Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass die Leistung erbracht wurde?
Der Nachweis kann durch Dokumentation der erbrachten Leistung, wie zum Beispiel Arbeitsprotokolle oder Berichte, erbracht werden. Zudem können Zeugenaussagen oder Testimonials von Kunden oder Kollegen als Beweis dienen. In einigen Fällen kann auch die Vorlage von Ergebnissen oder Produkten, die durch die erbrachte Leistung entstanden sind, als Nachweis dienen.
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Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass die Leistung erbracht wurde?
Der Nachweis kann durch Dokumentationen wie Arbeitsprotokolle, Berichte oder Zeugnisse erbracht werden. Zudem können auch Zeugen oder Kollegen die Leistung bestätigen. In einigen Fällen kann auch die Vorlage von Ergebnissen oder Produkten als Nachweis dienen.
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Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass die Leistung erbracht wurde?
Der Nachweis kann durch die Vorlage von Arbeitsprotokollen, Berichten oder anderen Dokumenten erbracht werden, die die erbrachte Leistung dokumentieren. Zudem können Zeugenaussagen oder Bestätigungen von Vorgesetzten als Nachweis dienen. In einigen Fällen kann auch die Vorlage von Fotos oder Videos der erbrachten Leistung als Nachweis dienen.
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Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass die Leistungen erbracht wurden?
Der Nachweis kann durch das Vorlegen von Arbeitszeugnissen, Zertifikaten oder Referenzen erfolgen. Alternativ können auch Arbeitsproben oder Projektergebnisse als Beleg dienen. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestätigung durch den Arbeitgeber oder Auftraggeber der erbrachten Leistungen.
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Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass die Leistung erbracht wurde?
Der Nachweis kann durch die Vorlage von Arbeitsprotokollen, Berichten oder Ergebnissen erbracht werden. Alternativ können auch Zeugnisse, Zertifikate oder Referenzen von Vorgesetzten oder Kollegen als Beweis dienen. In einigen Fällen kann auch die Überwachung der Leistung durch Vorgesetzte oder Kunden als Nachweis dienen.
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Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass bestimmte Leistungen erbracht wurden?
Der Nachweis kann durch die Vorlage von Arbeitszeugnissen, Leistungsnachweisen oder Zertifikaten erbracht werden. Alternativ können auch Referenzen von früheren Arbeitgebern oder Kunden angefordert werden. In einigen Fällen kann auch eine praktische Prüfung oder ein Test durchgeführt werden, um die erbrachten Leistungen zu überprüfen.
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Wie kann der Nachweis erbracht werden, dass eine bestimmte Leistung erbracht wurde?
Der Nachweis kann durch die Vorlage von Arbeitsprotokollen, Berichten oder anderen schriftlichen Dokumenten erbracht werden, die die erbrachte Leistung detailliert beschreiben. Zudem können Zeugenaussagen oder mündliche Bestätigungen von Vorgesetzten oder Kollegen als Nachweis dienen. In einigen Fällen können auch Fotos, Videos oder andere visuelle Beweise verwendet werden, um die erbrachte Leistung zu dokumentieren.
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